- Switch-over-Klausel
- eine in neueren deutschen Doppelbesteuerungsabkommen häufig vereinbarte Klausel, wonach Deutschland für bestimmte von Deutschen im Ausland erzielte ausländische Einkünfte die Anwendung der Freistellungsmethode zusagt (Befreiung von deutscher Steuer), sich aber vorbehält, diese Zusage für einzelne Fallkonstruktionen durch einseitige Erklärung gegenüber dem anderen Staat auch ohne Vertragsänderung wieder zurückzunehmen und hierfür dann zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung nur noch auf die Anrechnungsmethode zurückzugreifen. Damit entspricht das Steuerniveau für die entsprechende Tätigkeit/Investition im Ausland mindestens dem deutschen; Steuerersparniseffekte durch Verlagerung einer Tätigkeit von Deutschland ins Ausland sind ausgeschlossen, sobald Deutschland von der S.-o.-K. Gebrauch macht.- Vgl. auch ⇡ Rückfallklausel, ⇡ Steuerwettberwerb.
Lexikon der Economics. 2013.